Flurneuordnung Hendungen 2
Gemeinde Hendungen
Landkreis Rhön-Grabfeld
BEKANNTMACHUNG
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat nach der Neuwahl des Vorstands in seiner konstituierenden
Sitzung vom 06.02.2025
Beschlüsse gefasst und Feststellungen getroffen über:
1. Verabschiedung von Vorstandsmitgliedern aus dem Vorstand
2. Erläuterungen zur Teilnehmergemeinschaft, Aufgabenverteilung im Vorstand, Sachverständige für die Wertermittlung, Entschädigung der Vorstandsmitglieder
2.1. Erläuterungen und Bestimmungen zu §§ 16 – 26 Flurbereinigungsgesetz
–FlurbG–, Art. 2 und 4 AGFlurbG sowie zu den Vollzugsbestimmungen
2.2. Bestellung des "örtlich Beauftragten des Vorsitzenden des Vorstands"
2.3. Bestellung des Wegebaumeisters
2.4. Bestellung des Pflanzmeisters
2.5. Benennung von Sachverständigen zur Wertermittlung
2.6. Sitzungen des Vorstands
2.7. Entschädigung der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder
2.8. Verpflichtung von Vorstandsmitgliedern (sofern in Abwesenheit gewählt)
3. Kassen- und Rechnungswesen, Vorschüsse (später Beiträge), Verrechnungssätze für Eigenleistungen der Teilnehmer (Arbeitsleistungen)
3.1. Verband für Ländliche Entwicklung Unterfranken – VLE –
3.2. Darlehensaufnahme
3.3. Bestimmungen und Festsetzungen über Vorschüsse (später Beiträge) nach § 19 FlurbG
3.4. Bestimmungen über Leistungen der Teilnehmer (Arbeits- und Fuhrleistungen)
3.5. Bestellung der Kassenprüfer
4. Datenschutz
5. Sonstiges
5.1. Meldung von Haftpflichtschadensfällen und Arbeitsunfällen
5.2. Schutz der neu gebauten Wege
5.3. Schutz von Bodendenkmälern
5.4. Schutz der vorhandenen Grünbestände
5.5. Landzwischenerwerb
5.6. Öffentliche Zustellung an Beteiligte mit unbekanntem Aufenthalt
5.7. Hinterlegung der Beschlussniederschriften
5.8. Bekanntmachungen
5.9. Bekanntmachung dieser Niederschrift
Eine Kopie der Niederschrift, die Datenschutzgeschäftsordnung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken
und die Satzung des Verbandes für Ländliche Entwicklung Unterfranken – VLE – liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus:
vom 04.04.2025 mit 05.05.2025
in der Verwaltungsgemeinschaft Heustreu, Wetterstr. 4, 97618 Heustreu
und
in der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt, Hauptstr. 4, 97638 Mellrichstadt
Nach diesem Zeitpunkt können o. a. Unterlagen beim örtlich Beauftragten,
Herrn Norbert Heurig, Bahrastraße 1, 97640 Hendungen eingesehen werden.
Würzburg, 24.02.2025
gez. Sina Ackermann
Technische Oberinspektorin