Bekanntmachungen

Information zur Bundestagswahl für Wahlberechtigte der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 02. Februar 2025 zugestellt.
Die Wahlbenachrichtigung informiert
•    über die Adresse des Wahlraums,
•    ob der Wahlraum einen barrierefreien Zugang (z. B. für Rollstuhlfahrer) hat und
•    wie Briefwahlunterlagen beantragt werden können.

Wer wahlberechtigt ist, aber bis zum 02. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, meldet sich bitte beim Wahlamt telefonisch unter 09776/608-25.

Briefwahl

Online
Briefwahl können Sie online vom 28. Januar 2025 bis 18. Februar 2025 über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragen.

Schriftlich
Hierfür ist die Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu nutzen. Dieser Antrag muss nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung, so früh wie möglich, spätestens bitte bis zum 17. Februar 2025 bei der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt vorliegen.

Persönlich
Ab 10. Februar 2025
können die Briefwahlunterlagen persönlich in der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt - Bürgeramt, beantragt und direkt mitgenommen werden. Bitte hierzu die Wahlbenachrichtigung mitbringen! Die Beantragung ist bis 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, möglich.

 

Direktwahl vor Ort

Im Bürgeramt können die Briefwahlunterlagen auch direkt vor Ort ausgefüllt und in eine Wahlurne eingeworfen werden. Hierzu ist ebenfalls die Wahlbenachrichtigung erforderlich.

Briefwahlunterlagen mit Vollmacht beantragen

Wenn Briefwahlunterlagen mit Vollmacht für eine andere Person beantragt oder abgeholt werden sollen, gibt es folgende Dinge zu beachten:
•    Eine andere Person darf den Antrag nicht für den Wahlberechtigten unterschreiben. Wahlberechtigte müssen ihren Antrag selbst unterschreiben! Andere Personen können nur beim Beantragen helfen.
•    Wenn eine andere Person den Antrag auf Briefwahl in Vertretung unterschreiben soll, braucht sie dazu eine schriftliche Vollmacht. Eine Vollmacht zur Vertretung in allen behördlichen Angelegenheiten oder eine Generalvollmacht / ein Betreuerausweis mit dem Aufgabenkreis „Vertretung gegenüber Behörden“ ist ausreichend. 
•    Wenn eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen und zum Wahlberechtigten bringen soll, ist dazu das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu nutzen. Neben dem „Antrag auf einen Wahlschein“ muss auch die „Vollmacht zum Abholen“ ausgefüllt werden.

Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 versendet werden. Sollten Sie  Briefwahlunterlagen angefordert und bis zum 20. Februar 2025 nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt (Tel. 09776/608-0 oder per E-Mail an wahlamt(at)vg-mellrichstadt.de).

Telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich!

Bitte beachten Sie:
Um die rechtzeitige Rücksendung zu gewährleisten, muss der Wahlbrief in den Briefkasten der Deutschen Post spätestens am 19. Februar 2025 eingeworfen werden. Die Briefwahl kann auch direkt in den Briefkasten der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt eingeworfen werden. Briefwahlunterlagen, die am Wahlsonntag nach 18:00 Uhr eingehen, können in der Auszä

Geänderte Verfahrensvorschriften für Baugenehmigungen

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Bauanträge und baurechtliche Vorbescheidsanträge direkt beim Landratsamt Rhön-Grabfeld und nicht wie bisher über die Gemeinde eingereicht werden. Hintergrund ist eine Änderung in der Bayerischen Bauordnung und die Aufnahme des Landratsamtes Rhön-Grabfeld in die Digitale Bauantragsverordnung.

Ab diesem Zeitpunkt können die Anträge auch digital mit einem elektronischen Nutzerkonto über das BayernPortal gestellt werden. Hierfür hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr einen Online-Assistenten eingerichtet.

Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, beim Landratsamt Rhön-Grabfeld Anträge in Papierform einzureichen. Anträge auf Genehmigungsfreistellung in Papierform müssen allerdings wie bisher bei den Gemeinden vorgelegt werden, weil die Gemeinde entscheidet, ob am Landratsamt ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Die beim Landratsamt eingegangenen Papierunterlagen werden erfasst und geprüft. Anschließend wird die Standortgemeinde umgehend über die Antragstellung informiert und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben sowie über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu entscheiden. Die Gemeinden sind somit wie bisher in den Entscheidungsprozess eingebunden.

Das Landratsamt kann parallel mit der Antragsbearbeitung beginnen und die erforderlichen Fachstellen beteiligen. Hierdurch soll sich die Bearbeitungszeit verkürzen.

Bauberatungen erfolgen wie bisher sowohl beim Landratsamt als auch bei den Gemeinden.

Die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer papierlosen und effizienten Verwaltung.

Bauantrag-Tabelle

EHRENAMT IM FOKUS

DIE VERANSTALTUNGSREIHE FÜR EHRENAMTLICH ENGAGIERTE IM LANDKREIS RHÖN-GRABFELD

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