Bekanntmachungen

Geänderte Verfahrensvorschriften für Baugenehmigungen

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Bauanträge und baurechtliche Vorbescheidsanträge direkt beim Landratsamt Rhön-Grabfeld und nicht wie bisher über die Gemeinde eingereicht werden. Hintergrund ist eine Änderung in der Bayerischen Bauordnung und die Aufnahme des Landratsamtes Rhön-Grabfeld in die Digitale Bauantragsverordnung.

Ab diesem Zeitpunkt können die Anträge auch digital mit einem elektronischen Nutzerkonto über das BayernPortal gestellt werden. Hierfür hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr einen Online-Assistenten eingerichtet.

Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, beim Landratsamt Rhön-Grabfeld Anträge in Papierform einzureichen. Anträge auf Genehmigungsfreistellung in Papierform müssen allerdings wie bisher bei den Gemeinden vorgelegt werden, weil die Gemeinde entscheidet, ob am Landratsamt ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Die beim Landratsamt eingegangenen Papierunterlagen werden erfasst und geprüft. Anschließend wird die Standortgemeinde umgehend über die Antragstellung informiert und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben sowie über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu entscheiden. Die Gemeinden sind somit wie bisher in den Entscheidungsprozess eingebunden.

Das Landratsamt kann parallel mit der Antragsbearbeitung beginnen und die erforderlichen Fachstellen beteiligen. Hierdurch soll sich die Bearbeitungszeit verkürzen.

Bauberatungen erfolgen wie bisher sowohl beim Landratsamt als auch bei den Gemeinden.

Die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer papierlosen und effizienten Verwaltung.

Bauantrag-Tabelle

EHRENAMT IM FOKUS

DIE VERANSTALTUNGSREIHE FÜR EHRENAMTLICH ENGAGIERTE IM LANDKREIS RHÖN-GRABFELD

Hier geht`s zum Programm 2025

WAHLHELFER*INNEN GESUCHT

Für die voraussichtlich am 23.02.2025 statt findende Bundestagswahl benötigen die Gemeinden
eine große Zahl Ehrenamtlicher, die bei der Wahl mithelfen.
Erklären auch Sie sich für die Übernahme von Wahlehrenämtern bereit und unterstützen Ihre Kommune.

Wer Wahlhelfer*in werden möchte, muss am Wahltag

• die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines
  Mitgliedsstaates der EU besitzen und
• das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Was sind ihre Aufgaben als Wahlhelfer*in?

• Sie kontrollieren die Wahlbenachrichtigungen und die Ausweise.
• Sie geben die Stimmzettel aus.
• Sie ordnen den Zutritt zum Raum.
• Sie beobachten den Zutritt zu den Wahlkabinen.
• Sie helfen bei der Auszählung der Stimmen.

Ihr Einsatzgebiet ist entweder in einem Urnen-Wahllokal Ihrer Gemeinde oder in der Briefwahlauszählung.

Während der Öffnungszeiten des Wahllokals von 08.00 Uhr 18.00 Uhr erfolgt der Einsatz im Schichtdienst.
Bei der Briefwahl kommt der Wahlvorstand hingegen erst um 15.30 Uhr zusammen.

Nach der Schließung des Wahllokals um 18.00 Uhr helfen Sie beim Auszählen der Stimmen mit.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer*in endet, wenn die Auszählung in den Abendstunden abgeschlossen ist.
Sie werden dabei von Ihrem Wahlvorstand angeleitet.

***Für Ihren ehrenamtlichen Einsatz wird Ihnen ein Erfrischungsgeld ausgezahlt***

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:

Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt
Wahlamt
Hauptstr. 4, 97638 Mellrichstadt


oder telefonisch bei
Frau Nöth unter 09776 608 29 oder per E-Mail an wahlamt@vg mellrichstadt.de

Vielen Dank für die Bereitschaft zum staatsbürgerlichen Engagement.

WAHLHELFER*INNEN GESUCHT