Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Die Gemeinde Stockheim ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, den Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse voranzutreiben. Zur Finanzierung dieses Ausbaus sollen Fördermittel nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Anspruch genommen werden.
Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogramms wird die Gemeinde Stockheim durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.
Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.
Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) finden Sie hier:
Fördersteckbrief der Gemeinde Stockheim
Stockheim, den 22.08.2022
Martin Link
1. Bürgermeister
Kooperationsvertrag
Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Gemeinde Stockheim und der Telekom Deutschland GmbH
Der Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zwischen der Gemeinde Stockheim und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 29.07.2022 unterzeichnet.
Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Musterkooperationsvertrag (Wirtschaftlichkeitslücke) in den §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsunterlagen keine diesbezüglichen Änderungen ergeben.
Die dahingehende Stellungnahme der Gemeinde Stockheim finden Sie hier:
Stellungnahme der Gemeinde Stockheim zum Abschluss des Kooperationsvertrages
Stockheim, den 22.08.2022
Martin Link
1. Bürgermeister
Zuwendungsbescheid
Eingang des Förderbescheides nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie
Der Zuwendungsbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 22.07.2022 durch Herrn Finanzminister Albert Füracker an Herrn Bürgermeister Martin Link überreicht.
Stockheim, den 25.07.2022
Martin Link
1. Bürgermeister
Auswahlverfahren - Ergebnis
Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Stockheim das Ausbauangebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird.
Die Gemeinde Stockheim beabsichtigt deshalb, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen. Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständigen Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.
Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:
Bekanntmachung der Gemeinde Stockheim bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Stockheim, den 08.06.2022
Martin Link
1. Bürgermeister
Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)
Die Gemeinde Stockheim führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Stockheim die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Gemeinde Stockheim behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.
Den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren finden Sie hier:
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 23.08.2021, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle
Gemeinde Stockheim
VGem Mellrichstadt
Herrn Bürgermeister Martin Link
Hauptstraße 4
97638 Mellrichstadt
schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 1-facher Fertigung einzureichen.
Stockheim, den 08.07.2021
Martin Link
1. Bürgermeister
Markterkundung - Ergebnis
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach den Ziffern 4.3 und 4.4 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Die Gemeinde Stockheim hat im Zeitraum vom 19.03.2021 bis zum 30.04.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Stockheim im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Die im Rahmen der Markterkundung eingegangenen Rückmeldungen werden bei der Fortführung des Förderverfahrens entsprechend berücksichtigt.
Stockheim, den 08.07.2021
Martin Link
1. Bürgermeister
Markterkundung - Bekanntmachung
Markterkundung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) vom 29. Januar 2020, Az. 75-O 1903-8/198